Anwältin für Familienrecht in München Trudering
Persönliche & kompetente Betreuung für die Themen Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht
Rechtsanwältin
Bärbel Schmidt-Lademann
Eigerstr. 6
81825 München
Tel.: +49 (0) 89/425 456
Fax: +49 (0) 89/42724688
E-Mail: info@anwaltskanzlei-schmidt-lademann.de
In meiner Tätigkeit als Anwältin für Familienrecht in München bilden die Themen Trennung, Scheidung, Sorge- und Umgangsrecht sowie Unterhalt den größten Anteil. Damit im Zusammenhang stehen auch die häufigen Anfragen nach einem Scheidungsanwalt in München sowie Anfragen nach einem Anwalt für Ehevertrag oder Scheidungsvereinbarung.
Neben oft sehr emotionalen Reaktionen bzw. Auseinandersetzungen sind auch die teils erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen zu berücksichtigen. Mit meiner Kanzlei erhalten Sie einen kompetenten Rechtsbeistand im Bereich Familienrecht, der fachliche Sachkenntnis mit der notwendigen Sensibilität verbindet.
Unter anderem unterstütze ich Sie in folgenden Themenschwerpunkten des Familienrechts:
- Scheidung und Trennung > Als Anwältin für Familienrecht berate und vertrete ich meine Mandanten bei Scheidungs- und Trennungsverfahren. Dazu gehört die Regelung von Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht sowie die Vermögensauseinandersetzung.
- Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen > Entwurf und Prüfung von Eheverträgen sowie Scheidungsfolgenvereinbarungen und Beratung in Bezug auf die darin enthaltenen Regelungen.
- Unterhalt > Ich vertrete meine Mandanten in allen Fragen rund um Unterhalt, einschließlich Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt und Unterhaltsvereinbarungen.
- Sorgerecht und Umgangsrecht > Beratung meiner Mandanten in Fragen des Sorgerechts und des Umgangsrechts. Dazu gehört auch die Vertretung in Gerichtsverfahren, wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist.
- Gewaltschutz > Durchsetzung von Gewaltschutzmaßnahmen und Beratung in Bezug auf die rechtlichen Möglichkeiten.
Ob Sie nach einer Scheidungsanwältin in München suchen, nach einer Anwältin für Sorge- und Umgangsrecht oder einer Anwältin für Familienrecht in München – Sie können sich gerne an mich wenden, für eine Beratung oder als Vertretung vor Gericht.
Rechtsanwältin
Bärbel Schmidt-Lademann
Eigerstr. 6
81825 München
Tel.: +49 (0) 89/425 456
Fax: +49 (0) 89/42724688
E-Mail: info@anwaltskanzlei-schmidt-lademann.de
Ihre Anwältin für Familienrecht | Persönlich. Fachlich. Aus Überzeugung
Das Familienrecht behandelt oft emotional schwierige Fälle. Ein persönlicher und direkter Kontakt zu meinen Mandanten ist für mich selbstverständlich.
Mein Fokus als Anwältin liegt auf dem Rechtsgebiet des Familienrechts. Eine individuelle Beratung, die auf Ihre spezielle Situation zugeschnitten ist und auf Ihre Bedürfnisse eingeht, ist mir zudem überaus wichtig. Das Familienrecht behandelt oft komplexe, emotional aufgeladene Situationen, als erfahrene Familienanwältin verfüge ich auch über das notwendige Durchsetzungsvermögen, um Ihre Interessen zu vertreten und für Ihre Rechte zu kämpfen. Gleichfalls kommuniziere ich offen und transparent und erkläre Ihnen sämtliche Informationen verständlich – ob Anwaltskosten oder Erfolgschancen vor Gericht, ich gebe Ihnen eine ehrliche Einschätzung über Ihre persönliche Situation.
Als Ihre Anwältin bin ich für Sie in München Trudering und Umgebung tätig – kontaktieren Sie mich gerne per Mail oder Telefon für ein erstes Beratungsgespräch.
Warum ist ein Familienanwalt wichtig?
Als Familienanwältin in München Trudering kann ich Sie in in allen Angelegenheiten des Familienrechts beraten und vertreten. Das Familienrecht umfasst viele wichtige und sensible Themen, die für die betroffenen Personen von großer Bedeutung sind.
- Bei einer Scheidung müssen viele wichtige Fragen geklärt werden, wie z.B. Unterhalt, Sorgerecht oder Vermögensaufteilung. Als Familienanwalt kann ich hierbei helfen, die Interessen meiner Mandanten zu wahren und für eine faire Lösung zu sorgen.
- Auch bei einer Trennung können viele Fragen auftauchen, z.B. wer in der gemeinsamen Wohnung bleiben darf oder wie die Betreuung der Kinder geregelt wird. Ich helfe Ihnen eine Trennungsvereinbarung zu treffen, die für alle Beteiligten tragbar ist.
- Wenn es zu Streitigkeiten über das Sorgerecht oder Umgangsrecht kommt, vertrete ich die Interessen meiner Mandanten und helfe eine Lösung zu finden.
- Kommt es zu Gewalt oder Bedrohungen innerhalb der Familie, ist schnelles Handeln erforderlich. Als Familienanwältin unterstütze ich meine Mandanten Schutzmaßnahmen zu ergreifen und zu einer sicheren Umgebung beizutragen.
In all diesen Situationen kann ich als Familienanwalt helfen, die rechtlichen Aspekte zu klären, die Interessen meines Mandanten vertreten und für eine faire Lösung sorgen.
Ich bin als Anwältin für Familienrecht seit mehreren Jahren erfolgreich in München Trudering tätig. Brauchen Sie Rat oder haben Sie Fragen zu meinen Aufgabengebieten? Ich freue mich auf Ihre Anfrage per Mail an info@anwaltskanzlei-schmidt-lademann.de
Was ist das Scheidungsrecht?
Das Scheidungsrecht regelt die rechtlichen Voraussetzungen und Folgen einer Ehescheidung. Es ist Teil des Familienrechts und umfasst insbesondere die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sowie des FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit).
Im Scheidungsverfahren müssen die rechtlichen Folgen der Scheidung geregelt werden, wie beispielsweise die Vermögensauseinandersetzung, der Unterhalt und das Sorgerecht für gemeinsame Kinder. Wenn Eheleute sich einvernehmlich scheiden lassen möchten, kann eine einvernehmliche Scheidung durchgeführt werden, bei der sie in der Regel gemeinsam einen Anwalt beauftragen.
Wenn jedoch eine Einigung nicht möglich ist, muss das Scheidungsverfahren vor Gericht ausgetragen werden. Hier wird dann über die rechtlichen Folgen der Scheidung entschieden, wenn sich die Parteien nicht einigen können. Die Scheidung kann nur auf Antrag eines Ehepartners erfolgen, wenn die Ehe gescheitert ist und keine Aussicht auf Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft besteht.
Im Rahmen des Scheidungsverfahrens müssen auch Aspekte wie die Kosten und die Verfahrensdauer berücksichtigt werden.
Als Anwalt für Familienrecht kann ich hierbei helfen, die Parteien in diesem Verfahren zu vertreten und ihre Interessen zu wahren.
Worum geht es in einem Unterhaltsverfahren?
Ein Unterhaltsverfahren kann für alle Beteiligten eine emotional und finanziell belastende Situation darstellen. Folgende Aspekte werden gezielt verhandelt:
- Berechnung des Unterhalts: Dies gewährleistet eine faire und angemessene finanzielle Unterstützung für den Unterhaltsberechtigten. Hierfür müssen alle Einkommens- und Vermögensverhältnisse beider Parteien genau ermittelt und berücksichtigt werden.
- Antragstellung: Der Unterhaltsberechtigte muss einen Antrag auf Unterhalt stellen, um seine Ansprüche geltend zu machen. Dabei ist es wichtig, Fristen einzuhalten und den Antrag detailliert und vollständig auszufüllen.
- Nachweise: Relevante Nachweise wie Einkommens- und Vermögensnachweise, Ausgabenbelege sowie Nachweise für außergewöhnliche Belastungen müssen vorgelegt werden, um die Höhe des Unterhaltsbetrags genau ermitteln zu können.
- Kommunikation: Es ist wichtig, während des Verfahrens eine offene und klare Kommunikation mit dem anderen Elternteil zu führen und gegebenenfalls eine außergerichtliche Einigung zu suchen, um unnötige Gerichtskosten und Streitigkeiten zu vermeiden.
- Kindeswohl: Bei einem Unterhaltsverfahren sollte immer das Wohl des Kindes im Vordergrund stehen.
Bei einem Unterhaltsverfahren geht es vor allem darum, alle rechtlichen Anforderungen einzuhalten, den Unterhalt korrekt zu berechnen und das Wohl des Kindes im Blick zu behalten. Als Anwältin für Familienrecht unterstütze ich Sie hierbei.
Häufige Fragen und Antworten rund um das Familienrecht
Damit eine Scheidung vollzogen werden kann, muss das Scheitern der Ehe zweifelsfrei vorliegen und eine Möglichkeit auf Wiederherstellung der Lebensgemeinschaft ausgeschlossen sein. Dies ist dann der Fall, wenn die Trennung bereits seit mindestens einem Jahr nachgewiesen werden kann und beide Parteien einer Scheidung zustimmen. Sollte nur eine der Parteien eine Scheidung wünschen, liegt das Scheitern der Ehe vor, wenn das Ehepaar seit mindestens drei Jahren getrennt lebt oder andere triftige Gründe vorliegen (z. B. einer oder beide Parteien leben bereits mit neuen Partnern zusammen).
Eine anwaltliche Vertretung ist nur für den Ehepartner, welcher den Scheidungsantrag einreicht, zwingend erforderlich. Idealerweise wird hier auf einen Fachanwalt für Familienrecht zurückgegriffen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer persönlichen Zustimmung des Scheidungsantrags durch die andere Partei, ohne dass hierfür allerdings ein Anwalt benötigt wird.
Der Scheidungsantrag wird nach Ablauf des Trennungsjahres bewilligt, kann allerdings bei vielen Gerichten bereits zehn Monate nach der Trennung eingereicht werden, da das Verfahren bedingt durch den Versorgungsausgleich mehrere Monate dauert. Als Anwältin für Familienrecht berate ich Sie gerne in meiner Kanzlei in München.
Gegenstände, welche vom jeweiligen Partner in die Ehe gebracht wurden, dürfen als Alleineigentum auch von diesem behalten werden. Gemeinsam angeschaffte Haushaltsgegenstände müssen unter den Parteien aufgeteilt werden, notfalls unter Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe.
Unterhaltspflichtig ist derjenige Elternteil, bei welchem sich das Kind nicht ständig aufhält. Umgekehrt ist der Part, bei dem das Kind wohnt, zur Betreuung und Versorgung verpflichtet.
Sofern ein Ausbildungsverhältnis vorliegt (Schule, berufliche Ausbildung, Studium), muss auch über das 18. Lebensjahr hinaus Unterhalt gezahlt werden. In diesem Fall sind beide Eltern zur Zahlung verpflichtet, der individuelle Anteil wird dabei jeweils nach dem Verhältnis der Höhe der einzelnen Einkünfte bestimmt.
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