Falschparker dürfen mit Fotos dokumentiert und gemeldet werden
Ein Münchner Bürger hatte ein falsch parkendes Auto fotografisch dokumentiert und zur Anzeige gebracht. Daraufhin wurde er wegen eines Verstoßes gegen den Datenschutz verwarnt und zur Bußgeldzahlung aufgefordert. Er wehrt sich – mit Erfolg! Wir informieren über diese wegweisende Entscheidung.
Der Umwelt- und Verbraucherschuzverband unterstützte das Verfahrens eines Bürger, der sich für sichere Rad- und Fußwege in München engagiert und Verstöße von Autofahrern fotografisch zur Anzeige bringt. Doch dieses Mal wurde er abgemahnt und zur Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von 100 € aufgefordert. Gegen diesen Bescheid zog er vor das Verwaltungsgericht Ansbach und wehrte sich mit Erfolg.
Die fotografische Dokumentation von Falschparkern ist erlaubt
Wie das Gericht in seiner bundesweiten Grundsatzentscheidung entschied, ist die fotografische Dokumentation durch Behinderungen von Falschparker und deren Meldung bei der Polizei im berechtigten Interesse der betroffenen Personen ist und damit verstößt es nicht gegen den Datenschutz. Die deutsche Umwelthilfe begrüßte das Urteil des Gerichts.
Das Gericht begründete sein Urteil mit der Feststellung, dass die Übermittlung von personenbezo-genen Daten an eine Polizeiinspektion zum Hinweis auf eine begangene Ordnungswidrigkeit oder Straftat ein berechtigtes Interesse an der Datenverarbeitung darstelle. Hierfür muss der melder nicht persönlich betroffen sein. Dennoch liege im Fall von Parkverstößen, die Rad- oder Gehwege blockie-ren oder verengen, eine persönliche Betroffenheit der übrigen Verkehrsteilnehmer vor, da für diese zumindest die abstrakte Unfallgefahr erhöht werde.
Somit ergibt sich ein berechtigtes Interesse auch aus den Grundrechten des Melders auf körperliche Unversehrtheit und Sicherheit. Eine schriftliche oder mündliche Anzeige enthalte die gleiche Menge personenbezogener Daten, sei jedoch weniger objektiv als eine Anzeige mit fotografischem Beweis, weshalb die Verwendung von Beweisfotos angemessen sei.
Falschparken ist kein Kavaliersdelikt und gefährdet Fußgänger
Wie Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe weiter ausführt; ist Falschparken kein Kavaliersdelikt, sondern gefährdet Fußgänger und Radfahrer. Besonders Menschen mit Einschränkungen oder Eltern mit Kinderwägen hätten unter diesen versperrten Gehwegen zu leiden, da sie gezwungen werden, auf die Straße auszuweichen. Er fordert, dass Behörden widerrechtlich parkende Autos konsequent abschleppen und Bußgelder verhängen sollten. Privatanzeigen sind aus seiner Sicht sinnvoll und richtig und zeigen der Politik und Verwaltung, dass die Bürger die Tyrannei der Autos nicht länger hinnehmen. Resch ist überzeugt, dass die bayerischen Behörden den anzeigenden Bürger offensichtlich einschüchtern wollten und bekräftigt, dass dieses in einem Rechtsstaat nicht hinnehmbar ist und das Gericht dies mit seiner Entscheidung verdeutlicht hat. Er fordert die Bürger auf, falsch parkende Autos zu dokumentieren und den Behörden mitzuteilen, damit diese konsequent abschleppen.