Betrunken das Fahrrad nach Hause schieben – ist das erlaubt?
Kurz und knapp beantwortet: Ja, man darf betrunken ein Fahrrad schieben. Geht man zu Fuß und schiebt nebenher sein Fahrrad, dann wird man als Fußgänger gewertet und als dieser unterliegt man keiner Promillegrenze.
Im Sommer lockt der Biergarten – betrunken mit dem Fahrrad zu fahren, ist jedoch nur bis zu einer gewissen Promillegrenze erlaubt
Vor allem im Sommer mehren sich betrunkene Fahrradfahrer. Es ist auch zu verlockend, das Auto endlich mal stehen lassen zu können und mit dem Fahrrad zur Bar oder zum Biergarten zu fahren. Nach ein paar feuchtfröhlichen Stunden kann man dann guten Gewissens mit dem Fahrrad nach Hause fahren. Da mittlerweile hinreichend bekannt ist, dass für alkoholisierte Fahrradfahrer eine Promillegrenze von 1,6 gilt, verzichtet manch einer nach ein paar Gläsern zu viel Alkohol besser aufs Fahrradfahren und schiebt sein Rad lieber. Doch ist das „betrunken Fahrrad-schieben erlaubt?“ Ja, ist es. Solange man sein Fahrrad nach Hause schiebt, gilt man als Fußgänger und als dieser unterliegt man keiner Promillegrenze.
Landgericht Freiburg urteilt: “Das Schieben eines Fahrrads im betrunkenen Zustand ist erlaubt.”
So fiel auch das Urteil des Landgerichts Freiburg aus: Dieses sprach in zweiter Instanz einen Mann frei, der mit 2,6 Promille im Blut nicht mehr in der Lage war sein Fahrrad zu schieben und zusammen mit diesem in ein Gebüsch fiel. Das Rad ließ er im Gebüsch stehen und legte sich selbst ein paar Meter weiter zum Schlafen auf die Straße. Dort fanden ihn zwei Polizeibeamte.
Das Amtsgericht Freiburg hingegen hatte in erster Instanz den Mann zu 15 Strafsätzen a 35 € verurteilt. Es sah es als bewiesen an, dass der Mann mit dem Fahrrad auf der Straße gefahren sei und sich daher der fahrlässigen Trunkenheit im Straßenverkehr strafbar gemacht.
Diesem Urteil widersprach das Landgericht Freiburg; die Strafkammer könne nicht von dem Tatbestand überzeugt werden, dass der Mann zu irgendeinem Zeitpunkt mit dem Fahrrad gefahren sei.
Das betrunkene Schieben eines Fahrrads im öffentlichen Verkehrsraum kann danach nicht als Führen im Sinne des § 316 StGB angesehen werden.
(LG Freiburg, Urteil v. 26.10.2021, 11/21 10 Ns 530 Js 30832/20)
Quelle:
https://www.bussgeldkatalog.de/betrunken-fahrrad-schieben/
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