Unfall mit Vorschaden – Wertminderung & Wegfall sämtlicher Schadensersatzansprüche
Bei einem erneuten Unfall kommt ein Schadensersatzanspruch nur infrage, wenn der Vorschaden klar dargelegt wird. Das bedeutet, es ist eine Dokumentation der Art des Vorschadens sowie eine Dokumentation der daraus entstandenen Schäden am Fahrzeug erforderlich.
Dazu zählen auch die Informationen zur fachgerechten Reparatur des Vorschadens.
Ist dies nicht gegeben, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz für den Geschädigten, selbst nicht für Schäden, die direkt mit dem Unfallgeschehen in Verbindung gebracht werden.
Definition Vorschaden
Bei einem Vorschaden am Fahrzeug handelt es sich um einen bereits behobenen Schaden eines vorangegangenen Unfallgeschehens. Wurde dieser Schaden nicht behoben, handelt es sich wiederum um einen Altschaden.
Unfall mit Vorschaden – Der Fall am Oberlandesgericht Celle
Bei einem Unfall in einem Kreisverkehr kam es zu einem Zusammenstoß mit einem einfahrenden Fahrzeug.
Der PKW vom geschädigten Fahrer wurde an der vorderen rechten Seite beschädigt. In Folge dieses Verkehrsunfalls forderte der Betroffene Schadensersatz, der mit einem Gutachten eines Sachverständigen berechnet wurde.
Das OLG Celle entschied gegen den Geschädigten
Dem Geschädigten wurde am Oberlandesgericht Celle kein Schadensersatz zugesprochen. Dies begründete das OLG mit schweren Vorschäden des Fahrzeugs. Diese Vorschäden wurden mit einem gerichtlich eingeholten Gutachten festgestellt und konnten nicht auf den Unfall zurückgeführt werden. Es konnte auch ein abgrenzbarer Schadensbereich festgestellt werden, der womöglich durch diesen Unfall verursacht worden war, aber laut dem OLG Celle besteht dennoch kein Anspruch auf Schadensersatz.
Grundlage für die Entscheidung
Anhand des Sachverständigengutachtens konnte nicht sicher nachgewiesen werden, dass es sich bei dem Schaden um einen klar vom Vorschaden abgrenzbaren Bereich am Fahrzeug handelt. Anhand dieser Ergebnisse ist es möglich, dass es sich beim Unfallschaden um eine Beschädigung des Vorunfalls handelt und diese nicht fachgerecht repariert wurde. Der Geschädigte konnte eine ordnungsgemäße Reparatur nicht nachweisen, daher lehnte das OLG Celle den Schadensanspruch ab.
Hinweis: Letztendlich war das Gericht davon überzeugt, dass der Geschädigte den Unfall absichtlich herbeigeführt und dies verschwiegen hat. Im Fall eines reparierten Vorschadens im Bereich des neu eingetretenen Schadens verlangt die Rechtsprechung den sogenannten konkreten Vortrag zu Art und Umfang des Vorschadens und zur fachgerechten und vollständigen Schadensbeseitigung.
Quelle: OLG Celle, Beschl. v. 19.05.2017 – 14 U 40/17
(aus: Ausgabe 01/2018)
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