Mietminderung – Voraussetzung und Gründe
Wann kann ein Mangel zur Mietminderung führen? Mögliche Ursachen für eine Mietminderung können viele Grundlagen haben. Hier ist es wichtig zu wissen, dass erheblichen Mängel nach § 536 Bürgerliches Gesetzbuch automatisch eine Mietminderung zufolge haben können, wenn die Nutzung der Mietwohnung maßgeblich eingeschränkt ist.
Wichtig: Dabei ist natürlich zu beachten, dass dieser Anspruch nicht gilt, wenn die Mängel durch den Mieter verursacht wurden.
Ein Anspruch auf Mietminderung ist auch dann möglich, wenn der Vermieter die bestehenden Mängel nicht herbeigeführt hat. Hierbei muss aber sichergestellt sein, dass diese Mängel im Einflussbereich des Vermieters liegen.
Häufige Gründe für eine Mietminderung
Die häufigsten Ursachen für eine Mietminderung haben wir hier für Sie zusammengefasst. Wenn Sie sich unsicher sind, ob eine Mietminderung in Ihren Fall zutreffend ist, empfiehlt es sich, eine rechtliche Beratung und Bewertung der Situation in Anspruch zu nehmen. Hierbei unterstützen wir Sie gerne.
Die häufigsten Gründe für eine Mietminderung:
- Feuchtigkeit und Schimmel – Hierzu zählen zum Beispiel das Eindringen von Regenwasser, feuchte Wände oder Keller oder Wärmebrücken, die zu Schimmelbefall führen.
- Ausfall von Warmwasser, Strom oder Heizung – Darunter fallen auch defekte Steckdosen oder Lichtschalter, sowie zu niedrige Temperaturen trotz laufender Heizung (unter 20 °C)
- Lärmbelästigung – Dazu zählen zum Beispiel Störungen der Ruhezeiten, Baulärm durch Baustellen oder Sanierungen. Auch lautstarke Nachbarn zählen zur Lärmbelästigung.
Welche Ursachen können eine Mietminderung ausschließen?
Wie eingangs erwähnt, sind Schäden, die der Mieter selbst zu verantworten hat, ein Ausschlusskriterium. Eine Mietminderung ist auch ausgeschlossen, wenn der Grund dafür soziale oder ortsübliche Gegebenheiten sind.
Mietminderung – Wie muss ich vorgehen?
Wenn Sie Mängel in Ihrer Mietwohnung feststellen, die Ihre Lebensqualität erheblich einschränken, müssen Sie diese im ersten Schritt Ihren Vermieter aufzeigen. Egal ob ein Ausfall der Heizung oder Bildung von Feuchtigkeit an der Wand: Sie sind in der Pflicht, ohne schuldhaftes Zögern Ihren Vermieter zu informieren. Hierbei ist sicherzustellen, dass Sie dies schriftlich tun, um juristisch sicher zu handeln. Dies geht zum Beispiel mit einem Einschreiben mit Rückschein oder per E-Mail. Natürlich sollten Sie das Problem auch parallel auf dem kurzen Weg via Telefon melden um eine wenn nötig schnelle Reaktion des Vermieters sicherzustellen. Ab diesen Zeitpunkt besteht das Anrecht auf eine Mietminderung und der Vermieter ist in der Beweispflicht, dass die Ursache für den bestehenden Mangel beim Vermieter liegt.
Bezieht sich eine Mietminderung auf Warm- oder Kaltmiete?
Anhand einer Grundsatzentscheidung vom BGH wird einer Mietminderung immer anhand der Bruttomiete berechnet. Dies bedeutet: Grundmiete plus sämtliche Nebenkosten.
Welche Pflichten hat der Vermieter?
Gemäß § 535 I S. 2 BGB ist der Vermieter dazu verpflichtet die Mietwohnung in einen vertragsgemäßen Zustand zur Verfügung zu stellen. Daher ist der Vermieter dazu verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich zu beheben.
Wer ist für Beseitigung des Mangels verantwortlich?
Grundlegend ist der Vermieter dazu verpflichtet, Mängel zu beseitigen oder die Kosten der Beseitigung zu übernehmen. Dieser Beseitigungsanspruch ergibt sich aus der Pflicht des Vermieters zur Überlassung und Instandhaltung einer Mietwohnung gemäß dem abgeschlossenen Mietvertrag.
Professionelle Beratung im Bereich Mietrecht
Beim Thema Mietminderung gibt es unzählige Grundlagen für eine Senkung der Mietkosten, die meist individuell bewertet werden müssen. Auch bei der Durchsetzung einer Mietminderung kann es zu vielen Problemen kommen, daher empfehlen wir Ihnen, sich bei Unklarheiten immer fachkundige Unterstützung in Form eines Anwalts zu holen. Dies erspart Ihnen unnötigen Stress und hilft die bestehenden Mängel schnell zu beseitigen oder eine Mietminderung rechtskonform durchzusetzen. In der Anwaltskanzlei Schmidt-Lademann erhalten Sie eine fundierte Rechtsberatung rund um das Thema Mietrecht.
Quellen: