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Kinderbonus 2021 - Ein Rückblick

Ein Bestandteil des dritten Corona-Steuerhilfegesetzes 2021 war der Kinderbonus. Durch die besondere Belastung der Corona Krise erhielten Familien einen Kindergeld Bonus von 150 Euro. Wie Sie diesen Bonus erhalten konnten und ob es 2022 noch Möglichkeiten gibt, diesen rückwirkend zu erhalten, erfahren Sie hier.

Finanzielle Entlastung durch den Kinderbonus

Lohnausfälle, Kurzarbeit und Mehrkosten für Homeschooling machten besonders das Jahr 2021 zu einer Herausforderung für Familien. Wie im Jahr 2020 sollte der Kinderbonus gerade hier für finanzielle Entlastung sorgen und Familien unterstützen. Im Vergleich zum Kinderbonus 2020 beträgt der Bonus im Jahr 2021 anstatt der 300 Euro nur noch 150 Euro.

Ziel der Sonderzahlungen

Besonders gering verdienende Arbeitnehmer & Arbeitnehmerinnen sowie Empfänger von sozialen Leistungen wie Hartz-IV sollten von dem Kinderbonus profitieren. Um dieses Ziel zu verwirklichen, wurden die Sonderzahlung auf Leistung wie Unterhaltsvorschüsse oder Hartz-IV-Leistungen nicht angerechnet. Besserverdienende Empfänger des Kinderbonus hingegen mussten die Sonderzahlung bei der Steuer mit dem Kinderfreibetrag verrechnen.

Häufige Fragen zum Kinderbonus im Überblick

Kinderbonus, Familienbonus oder Kinderfreizeizeitbonus – das Jahr 2021 hatte neben vielen Corona Regeln auch viele Besonderheiten für Familien. Die wichtigsten Fragen dazu beantworten wir Ihnen hier.

Wer hatte Anspruch auf den Kinderbonus?

Wie im Jahr 2020, wo erstmalig ein Kinderbonus ausgezahlt wurde, hatten alle Familien mit kinder-geldberechtigten Kindern ein Anspruch auf diese Sonderzahlung („Bonus-Kindergeld“).

Wie hoch war der COVID-19-Kinderbonus 2021?

Die durch das dritte Corona-Steuerhilfegesetzes beschlossene Sonderzahlung betrug 150 Euro für jedes Kindergeld berechtigte Kind in der Familie. Im Jahr 2020 betrug Sie 300 Euro und wurde in zwei Raten ausgezahlt.

Wann war die Kinderbonus Auszahlung?

Die Auszahlung der Sonderzahlung begann im Mai 2021.

Musste man den Kinderbonus beantragen?

Für den Kinderbonus musste man keinen gesonderten Antrag erstellen. Alle Familien, die Anspruch auf Kindergeld im Jahr 2021 hatten, erhielten automatisch den Kinderbonus in Höhe von 150 Euro.

Kann man den Kinderbonus für 2021 auch 2022 Rückwirkend erhalten?

Wenn Ihr Kind im Jahr 2021 geboren wurde, aber noch nicht über den Kindergeldanspruch entschie-den wurde, erhalten Sie mit dem Anspruch auf das Kindergeld automatisch den Kinderbonus in Hö-he von 150 Euro. Die Voraussetzung dafür ist mindestens ein Monat Anspruch auf Kindergeld im Kalenderjahr 2021.

Was ist der Kinderfreizeitbonus 2021?

Der Kinderfreizeitbonus war ein einmaliger Zuschlag im August 2021. Dieser sollte besonders be-dürftige Familien und Familien mit kleinem Einkommen unterstützen. Die Höhe der Sonderzahlung betrug 100 Euro.

Corona Kinderbonus für das Jahr 2022

Die aktuelle Ampel Koalition hat bislang für das Jahr 2022 den Kinderzuschlag um 4 Euro auf 209 Euro pro Kind erhöht. Ein Kinderbonus für das Jahr 2022 wurde aber bisher noch nicht angekündigt. Sollte es hierzu ein Update geben, wird dieser Beitrag für Sie aktualisiert.

Wichtiger Hinweis

In diesen Beitrag geht es um allgemeine Informationen zum Kinderbonus. Da es je nach Personen und Bundesländern zu unterschiedlichen Details kommen kann empfehlen wir Ihnen, für weitere Informationen die offiziellen Quellen der Bundesregierung sowie Arbeitsagentur zu prüfen.

Quellen:

oeffentlichen-dienst.de
bundesregierung.de
bundesfinanzministerium.de
arbeitsagentur.de

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